Schritt für Schritt zur Förderung Ihrer Projektidee 

Wenn Sie sich für Ihre Projektidee bei der Allianz für Fachkräfte Nordostniedersachsen um Fördermittel bewerben möchten, unterstützt Sie dabei die bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg angesiedelte Netzwerkkoordinatorin des Fachkräftebündnisses
In einem ersten Beratungsgespräch prüfen wir mit Ihnen, ob Ihre Projektidee grundsätzlich förderfähig ist. Dafür benötigen wir von Ihnen eine kurze aussagekräftige Projektskizze (max. drei Seiten). Ist Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig, unterstützen wir Sie gerne bei der weiteren Antragstellung!
Wenn Sie alle formalen Anforderungen des ESF-Programms erfüllen, wird Ihre Projektskizze im Lenkungskreis des Fachkräftebündnisses vorgestellt und inhaltlich diskutiert. Steht der Lenkungskreis dem Vorhaben positiv gegenüber, können Sie den Projektantrag ausarbeiten. Über den Antrag in der Langfassung wird dann erneut im Lenkungskreis abgestimmt. Erhält er eine positive Stellungnahme, können Sie den Antrag bei der NBank einreichen.
Da es sich bei der Förderung unter anderem um Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds handelt, ist die NBank offizielle Bewilligungsbehörde. Ihren vollständigen Antrag laden Sie zunächst in elektronischer Form im Kundenportal der NBank hoch. Im Anschluss müssen Sie alle geforderten Unterlagen unterschrieben per Post an die NBank senden. Weitere Informationen sowie eine Hilfestellung zum Kundenportal finden Sie auf der Webseite der NBank.
Neben der Beratung durch die Netzwerkkoordinatorin der Fachkräfteallianz haben Sie die Möglichkeit, einen einmaligen Beratungstermin bei der NBank wahrzunehmen. Gerne begleitet Sie dabei die Netzwerkkoordinatorin. Wir empfehlen Ihnen den Termin ausdrücklich, da Sie hier wertvolle Hinweise zur Antragstellung erhalten, die bei Berücksichtigung das Verfahren oft deutlich beschleunigen. Hierzu müssen Sie der NBank spätestens sieben Tage im Vorfeld des Beratungsgespräches einen ersten Entwurf des Langantrages übermitteln. Weiterhin sollten Sie bei der Terminabsprache bedenken, dass kurzfristige Terminvergaben nicht möglich sind. Es sollten mindestens vier Wochen Vorlaufzeit eingeplant werden.