Ideenwettbewerb

Ausgangssituation

Trotz einer anhaltend guten konjunkturellen Lage gehören ältere Arbeitslose unverändert zu den Personengruppen, deren Wiedereinstieg in das Erwerbsleben erschwert ist. Der Anteil 45 Jahre und älter an allen Arbeitslosen liegt bei 46,1 %, d. h. 7.620 Arbeitslose (AA Lüneburg-Uelzen, Feb. 2017).
Neben dem höheren Lebensalter erweisen sich mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit eine schleichende Dequalifizierung (Fehlen aktueller beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten) sowie teils in der Person liegende Umstände (u. a. begrenzte Mobilität, Motivation, gesundheitliche Einschränkungen) als entscheidende Vermittlungshemmnisse. Zu beachten ist auch, dass ein Teil der Zielgruppe durch andere Programme („50+ - Eine reife Leistung“, ESF-Bundesprogramm zur Förderung von Langzeitarbeitslosen), bereits erfasst worden sein kann.
Demgegenüber steht eine hohe Nachfrage nach gewerblich-technischen Fachkräften in Handwerk und Industrie, die aus Zuwanderung oder betrieblicher Berufsausbildung nicht in vollem Umfang gedeckt werden kann. Ziel ist es, dieses Missverhältnis durch eine Maßnahme partiell zu mindern, die – auch vor dem Hintergrund einer verlängerten Lebensarbeitszeit – speziell ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerinnen mit einer (möglichst) abgeschlossenen technischen Berufsausbildung in den Fokus nimmt (alternativ: mehrjährige Berufserfahrung in einem gewerblich-technischem Beruf auch ohne vorliegenden Berufsabschluss).

Beschreibung der Maßnahme (Zielsetzung und Einführung)

Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um ein Projekt zur Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Deckung des regionalen Fachkräftebedarfs gemäß Ziffer 2.1.2 Der ESF-„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse durch Förderung von Fachkräfteprojekten für die Region“ (Erl. D. MW v. 22.7. 2015 – 13-45238 -).
Zusätzliche Projektbestandteile können betriebliche Erprobung sowie Coaching sein.
Gegenstand der Maßnahme ist,
  • die berufsfachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmer festzustellen
  • sofern erforderlich: eine bedarfsorientierte und marktgerechte individuelle Anpassungsqualifizierung der Teilnehmer durchzuführen/ggf. durch Dritte durchführen zu lassen
  • die Teilnehmer an eine betriebliche Erprobung bei einem Arbeitgeber heranzuführen
  • die Teilnehmer während der Maßnahmeteile beim Arbeitgeber zu betreuen. 
Ziel der Maßnahme ist es, dass die Teilnehmer im Anschluss eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Gemäß Richtlinie wird eine Integrationsquote von 40 % der Teilnehmer/-innen erwartet.
Das Hauptaugenmerk bei der Akquise der betrieblichen Maßnahmeteile ist daher auf folgenden Punkt zu legen:
  • die grundsätzliche Bereitschaft des Arbeitgebers, den Teilnehmer im Anschluss an die betriebliche Erprobung in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen
Eine koordinierte Ansprache von Arbeitgebern ist sicherzustellen. Deshalb sollte sich der Auftragnehmer vor der Akquise eng mit dem regionalen Arbeitgeber-Service der AA/gE abstimmen.
Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Gestaltungsfreiheit des Trägers. Dies betrifft sowohl die inhaltliche Ausgestaltung als auch Dauer und Kombination einzelner Bestandteile der Maßnahme.
Gute Ideen sind insbesondere gewünscht zur Kompetenzfeststellung und Motivation der potentiellen Teilnehmer (Zuweisung durch Agentur und Jobcenter), der individuellen Vermittlung der fachpraktischen und fachtheoretischen Qualifizierungsbausteine, zur Akquise interessierter Arbeitgeber, zur Stabilisierung der Teilnehmer/-innen während der betrieblichen Erprobung sowie zur Gestaltung des Übergangs in möglichst nachhaltige (Anschluss-) Beschäftigung.

Teilnehmer

  • Arbeitslose (m/w) 45 Jahre und älter aus der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen sowie den benachbarten Jobcentern (Schwerpunkt: Standort Lüneburg), möglichst mit abgeschlossener gewerblich-technischer Ausbildung („Fachkräfteniveau“).
  • Für die Teilnahme kommen auch geflüchtete Menschen (45 +) mit Arbeitsmarktzugang in Betracht. Die Teilnehmer müssen über deutsche Sprachkenntnisse verfügen, die es zulassen, den Inhalten der Maßnahme zu folgen.

Zeitlicher Umfang

Die Gesamtmaßnahme mit 15-20 Teilnehmern soll sich im Rahmen von 9 - max. 12 Monaten bewegen.

Art und Umfang der Förderung

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtausgaben. Ein höherer Zuschuss von bis zu 70 % kann im Einzelfall mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium abgestimmt werden.
  • Mögliche Kofinanzierung: insbesondere Leistungen an Teilnehmer (z. B. für ALG I und ALG II: pauschal 386 Euro pro Leistungsmonat)
  • Gesamtausgaben pro Projekt maximal 400.000 Euro.
  • Bemessungsgrenze pro Person beträgt 9 Euro pro Zeitstunde (ohne Ausgaben für Teilnehmende).
  • Gefördert werden Personalausgaben, Leistungen an Teilnehmer, Verbrauchsgüter und Ausstattungsgegenstände sowie eine Pauschale in Höhe von 12 % für indirekte Ausgaben

Einreichung der Ideenskizze/Entscheidung

Die zu der intendierten Maßnahme vorgelegte Ideenskizze sollte nicht mehr als 2 - 3 DINA 4-Seiten betragen. Bitte reichen Sie die diese bis Freitag, 19. Mai 2017 per E-Mail an info@fachkraefteallianz-non.de 
oder per Post ein: Allianz für Fachkräfte Nordostniedersachsen c/o IHK Lüneburg-Wolfsburg, Am Sande 1, 21335 Lüneburg
Der Lenkungskreis der Allianz für Fachkräfte Nordostniedersachsen entscheidet auf der Basis der Ideenskizze mit Stimmenmehrheit, welche der interessierten Bildungsträger zu einer Antragstellung aufgefordert werden sollen.